Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Gehaltsforderungen
  • Abmahnungen
  • Abfindungen

Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Umso wichtiger ist es, bei Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis seine Rechte genau zu kennen.

Als Arbeitsrecht-Rechtsanwalt übernehme ich Ihre Beratung und Vertretung sowohl bei Streitigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses (z.B. bei Fragen betreffend Gehalt, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz) als auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. bei Fragen betreffend Abfindungen, Arbeitszeugnissen und Kündigungsschutzverfahren).

Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen sind Gerichtsverfahren nicht selten bereits deshalb verloren, weil Fristen nicht eingehalten wurden. Kontaktieren Sie mich für eine sachgerechte Beratung im Bereich Arbeitsrecht in Lörrach.

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Waage
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungs­mittels­trafrecht 
  • Gewaltstraftaten
  • Jugendstrafrecht
  • Organisierte Kriminalität
  • Opfervertretung

Im Strafrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der Strafverteidigung in Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Die Besonderheit bei Verfahren dieser Art ist, dass wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte im Mittelpunkt stehen, sodass eine professionelle und sachgerechte Mandatsbearbeitung nicht nur die Kenntnis des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts erfordert, sondern darüber hinaus eine wirtschaftliche und steuerrechtliche Sachkenntnis erfordert.
Ich habe sowohl den Fachanwaltslehrgang im Handels – und Gesellschaftsrecht als auch den Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen und verfüge über eine mehrjährige Berufserfahrung als Strafverteidiger in Lörrach.

Darüber hinaus bearbeite ich als Strafverteidiger Mandate in den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht genauso wie in Verfahren wegen organisierter Kriminalität oder Kapitaldelikten.

Im Strafrecht besteht meine Tätigkeit nicht nur in der Verteidigung von Straftätern, sondern auch in der Wahrnehmung der Interessen von Opfern. Hier steht die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nebenkläger genauso im Vordergrund, wie die Geltendmachung von Schadensersatz und von Schmerzensgeldansprüchen.

Vertriebsrecht

Handschlag recht
  • Erstellung, Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Handelsvertreterverträgen
  • Laufende Rechtsberatung im Handelsvertreterrecht
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen und Ausgleichsansprüchen

Im Vertriebsrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Handelsvertreterrecht. Bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen spielen Handelsvertreter eine wichtige Rolle. Das Handelsvertreterrecht und insbesondere die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters sind nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch durch eine umfangreiche Rechtsprechung geprägt, sodass es viele rechtliche Aspekte zu beachten gibt.

Ihr Anwalt für Familienrecht

Family
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vermögens­auseinander­setzung

Familienrechtliche Verfahren bringen nicht selten eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich. So geht es bei einer Scheidung oft nicht nur um die Beendigung der Ehe, sondern es stellen sich auch Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und vieles mehr.

Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen zugelassenen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Eine Scheidung ohne Anwalt kann daher nicht durchgeführt werden.

Gerne berate ich Sie als Anwalt für Familienrecht in Lörrach in allen Fragen zur Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen.

Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht

Steuerrecht
  • Vertretung in außergerichtlichen Einspruchsverfahren
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Klageverfahren
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • Keine allgemeine Steuerberatung

Steuerverfahren sind Massenverfahren. Hier lassen sich naturgemäß Fehler nie ausschließen. Umso wichtiger ist es, seinen Steuerbescheid auf Fehler zu überprüfen und ggf. ein Einspruchs- oder Klageverfahren in die Wege zu leiten. Das Einspruchsverfahren wird vom Finanzamt durchgeführt und geleitet. Die Finanzverwaltung hat hier die Möglichkeit, Fehler, die ihr unterlaufen sind, selbst aus der Welt zu schaffen. Wenn das Finanzamt zu der Auffassung gelangt, dass es keinen Fehler gemacht hat – und infolgedessen dem Einspruch nicht abhilft – bleibt dem Steuerpflichtigen nur der Weg einer Klage vor dem Finanzgericht.

Sollte das Einspruchsverfahren erfolglos bleiben, berate ich Sie gerne hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken, stelle den entsprechenden Klageantrag und vertrete Sie vor dem Finanzgericht.